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Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH

Die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH und Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die ihre Kernaufgabe in der Bereitstellung differenzierter Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung sieht. 

Wir unterstützen sowohl gemeinschaftliches als auch Einzel-Wohnen in unterschiedlichster Form. Darüber hinaus verfügen wir über ein breites Spektrum ergänzender ambulanter Dienstleistungen.

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Unser ,,Hurra'' des Monats:

"Happy End" für Neubau in Wilnsdorf

Ein Wechselbad der Gefühle löste das Vorhaben der Landesregierung aus, Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nur noch mit entsprechenden Neubau-Zuschüssen zu bedenken, wenn mindestens 24 Plätze geschaffen werden. Das „Almut-Brahms-Haus“, geplanter Ersatzbau für das in die Jahre gekommene „Hans-Schäfer-Haus“ der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH in Wilnsdorf, sieht weiterhin „nur“ 12 reguläre Wohnräume plus zwei Krisenplätze vor. „Vor ein paar Wochen wurde uns mitgeteilt, dass wir für den Ersatzbau keine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Wohnbaufördermittel erhalten werden“, berichtet Herbert Frings, Geschäftsführer der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH und Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH.

Hintergrund der quantitativen Vorgabe: Die Mindestgröße von Neubauten soll angesichts des bereits bestehenden und perspektivisch weiter drohenden Fachkräftemangels einen möglichst effizienten Ressourcen-Einsatz bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit des Betriebs gewährleisten. Die Förderung von Wohnraum ist entscheidend, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am Leben teilhaben können. Währenddessen bleibt die Nachfrage nach Plätzen in Besonderen Wohnformen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf unverändert groß. So hat die „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen“ seit längerem das „24+4-Modell“ als Soll-Wert für Neubauten der Besonderen Wohnformen postuliert. Heißt: Neue Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen für mindestens 24 Plätze plus bis zu vier zusätzliche Krisenräume sorgen. Mit Überarbeitung der Förderrichtlinie zu Beginn des Jahres 2025 wurde die Soll-Bestimmung zur Verpflichtung verschärft, womit das „Almut-Brahms-Haus“ in Wilnsdorf plötzlich auf der Kippe stand.

„Nachdem wir im April die Ablehnung erhalten hatten, haben wir Kontakt zum Sozial- und Wohnungsbauministerium NRW aufgenommen“, so Herbert Frings. Viele wichtige Gespräche hätten stattgefunden, in deren Verlauf insbesondere Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Siegener CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs–Dreisbach sowie Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung, eine große Unterstützung gewesen seien. Mit dem erfreulichen Ergebnis, dass die Ausnahmegenehmigung für einen kleineren Neubau nun doch noch erteilt wurde und die Wohnbaufördermittel für das geplante Projekt in Wilnsdorf gesichert sind.