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Hilfen zur Erziehung

Unter dem Begriff der Hilfen zur Erziehung (HZE) durch die Jugendhilfe werden verschiedene individuelle und / oder therapeutische Maßnahmen zusammengefasst. Die Leistungen können sowohl ambulant, teilstationär als auch stationär erbracht werden. Die HZE wird als Unterstützung bei der Erziehung gesehen und kann grundsätzlich nur auf Antrag durch den Sorgerechtsinhaber bei dem zuständigen Jugendamt gestellt werden.

Die Hilfe zur Erziehung wird immer dann gewährt, wenn ein erzieherischer Bedarf vorhanden ist, den die Personensorgeberechtigten ohne Hilfe von außen nicht erfüllen können. Auf Verschulden kommt es dabei nicht an. Der Anstoß kann natürlich auch vom Kind oder Jugendlichen ausgehen. Diese haben ebenfalls das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH, § 31 SGB VIII) hilft Familien bei der Organisation ihres Alltags, der Bewältigung der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Die Arbeit findet in der Regel mit der ganzen Familie statt; über Beratung und /oder praktische Unterstützung wird eine Verbesserung der Situation erarbeitet.

Es ist eine Familien aufsuchende Hilfe, die eher langfristig, je nach Aufgabe und Zielvereinbarung zwischen sechs Monaten und zwei Jahren angelegt ist. Kontakte finden mindestens einmal wöchentlich im Rahmen einer festgelegten Fachleistungsstundenzahl (zwei bis sech Stunden) statt. Im Bedarfsfall können es auch tägliche Kontakte sein. Die Art und Weise, sowie die Ziele der Hilfen zur Erziehung werden durch das Hilfeplanverfahren festgelegt.

Im Rahmen der ambulanten Hilfen stellt die Begleitete Elternschaft ein erweitertes, pädagogisches Angebot dar. Sie ist eine Kombinationsleistung aus den Hilfen zur Erziehung / Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung / Ambulant Unterstütztes Wohnen (AUW) (§ 53 ff SGB XII).

Die Hilfe richtet sich nicht nur an Eltern mit einem Kind mit Behinderung, sondern auch an Eltern mit Behinderung. Ziel dieser Hilfe aus einer Hand (SPFH und AUW) ist es, Eltern mit geistiger Behinderung die Chance zu geben, ein Familienleben zu führen, welches das Wohl des Kindes sicherstellt, ohne die eigenen Bedürfnisse zu vernachlässigen. Die Unterstützung setzt direkt im Lebensumfeld der Familie an. Die vorhandenen Ressourcen der Familie und ihres Umfeldes sollen aktiviert und gestärkt werden. Wenn schon während der Schwangerschaft ein Hilfebedarf besteht, kann die Unterstützung bereits vor der Geburt beginnen.

Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) dient der Einzelbetreuung von Kinder und Jugendlichen, in der Regel ab dem 12. Lebensjahr, die durch Entwicklungsprobleme, Schulprobleme / Ausbildungsprobleme, Suchtprobleme / Beziehungsprobleme, Trennungssituationen / Scheidungssituationen, Straftaten oder mangelnde Sozialkontakte auffällig werden.

Die Erziehungsbeistände werden eingesetzt um gemeinsam mit dem Kind, mit dem Jugendlichen, in seinem gewohnten Umfeld Probleme zu überwinden. Sie dienen in der Regel als Ansprechpartner und / oder Vermittler und sind auf eine stützende, korrigierende Begleitung ausgelegt.

Die  Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) dient der intensiven Unterstützung von Jugendlichen, mit dem Ziel der sozialen Integration und Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung. Die Inhalte und Methoden der Arbeit sind auf die speziellen Lebenssituationen des einzelnen jungen Menschen ausgerichtet.

Sie umfassen neben der Bewältigung des konkreten Lebensalltags die Entwicklung und Umsetzung beruflicher Perspektiven und die der Freizeitgestaltung.

Das Clearing (§ 27 SGB VIII) wird in Familien eingesetzt, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können. Der Grundgedanke des Clearings ist, Stärken zu stärken und Schwächen zu schwächen. Im Clearing werden keine Entscheidungen getroffen, sondern familieneigene Lösungen, Ziele und Ressourcen gesucht und aktiviert. Ferner dient es dazu, welche familienerhaltende Hilfe / Maßnahme im Weiteren als geeignet erscheint, um eine angemessene Erziehungssituation zu gewährleisten.

Die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) ist als ein Beratungsdienst anzusehen, der Eltern und Jugendlichen sowie Kindern, bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Seite steht. Zum Beispiel bei der Lösung von Erziehungsfragen, oder bei Trennungssituationen und Scheidungssituationen beratend unterstützt. Es wird in erster Linie methodisch beraten. Die Hilfe ist von der Dauer des Beratungsbedarfes abhängig.

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (§ 34 SGB VIII) ist ein Angebot für Kinder, denen ein Verbleib in einer stationären Wohngruppe erspart werden soll, die jedoch aufgrund ihrer bisherigen Persönlichkeitsentwicklung / Entwicklung oft nicht alle Voraussetzungen für eine Pflegefamilie mitbringen. Die SPLG ermöglicht Kindern einen Lebensraum, der sich an den Bedingungen eines familiären Zusammenlebens ausrichtet, ihnen hilft, bisherige hemmende und belastende Erfahrungen durch das Erleben eines veränderten sozialen und emotionalen Umgangs zu überwinden. Der pädagogisch gestaltete Alltag ist ein Lern- und Übungsfeld für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die Aufarbeitung des bisher Erlebten und die Arbeit mit der Herkunftsfamilie ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil.

Die pädagogischen Fachkräfte sind zur Sicherstellung der fachlichen Qualität der Arbeit in ein institutionelles Netz durch Beratung, Dienstbesprechung, Arbeitskreise, Supervision und Fortbildung eingebunden. Ziele und pädagogische Ansätze werden in dem Hilfeplanverfahren festgelegt. Es ist eine auf längere Zeit angelegte Hilfe.

Westfälische Pflegefamilien (WPF) sind eine besondere Form der Vollzeitpflege (§ 33 SGB Abs.2 VIII). Besonders entwicklungsbeeinträchtigten und / oder behinderten Kindern bieten die Westfälischen Pflegefamilien die Möglichkeit in einem familiären Rahmen zu leben. Die WPF ist in der Regel ein auf längere Zeit angelegtes Angebot für Kinder, sie bietet einen stabilen Bezugsrahmen und schafft somit geeignete Bedingungen für eine dem Wohle des Kindes entsprechende Entwicklung.

Die WPF ist ein pädagogisches Angebot, welches immer eine Einheit darstellt, bestehend aus der Pflegefamilie, dem Kind und dem / der Fachberater:in. Die Kinder benötigen in der Regel, bedingt durch Verhaltensauffälligkeiten aufgrund ihrer belasteten Biographien, einen besonderen Betreuungsbedarf. Auch schwer entwicklungsverzögerte oder von Behinderung bedrohte Kinder sollen in der WPF eine neue Lebens- und Entfaltungsperspektive finden. Die Beschäftigung mit der Lebensgeschichte des Kindes und der Kontakt zu der Herkunftsfamilie erhält dabei den Raum, der im Sinne der Bedürfnisse des einzelnen Kindes und im Sinne seines Entwicklungsstandes der angemessene ist.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an Ihre Ansprechpartnerin für den Fachbereich Kindheit und Jugend:

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Britta Grammel
Fachbereichsleitung
Fachbereich Heilpädagogik
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH & Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH
Berlinder Straße 47
42275 Wuppertal

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