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Über uns
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© David Maurer / Lebenshilfe

Die Organisation

Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH ist eine seit 1994 tätige gemeinnützige Gesellschaft, deren hauptsächliches Ziel die Schaffung differenzierter Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung ist. Derzeit ist die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH gemeinsam mit der Lebenshilfe NRW Wohnverbund gGmbH Träger von 13 Wohnstätten und sechs ambulanten Diensten für Menschen mit geistiger Behinderung in Nordrhein-Westfalen.

Für Kinder und Jugendliche gibt es in der Wohnstätte Gelsenkirchen 16 Plätze in zwei Gruppen. Das besondere Konzept ist hier, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter einem Dach wohnen.

Neben den besoderen Wohnformen (ehemals stationäres Wohnen) der Eingliederungshilfe stellt die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH ein breites Spektrum ambulanter Hilfen für Familien von Angehörigen mit Behinderung bereit. Dazu gehören u.a. die Ambulanten Dienste mit dem Unterstützten Wohnen, Beratungsstellen, sowie dem Familienunterstützenden Dienst (FUD) und der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit Schwerpunkt Heilpädagogik.

Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH ist eine Tochtergesellschaft des Landesverbandes Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen, die er mit einigen Orts- und Kreisvereinigungen gegründet hat. Der Landesverband hat 75 Orts- und Kreisvereinigungen in Nordrhein-Westfalen.

Diese Orts- und Kreisverbände halten folgende Angebote vor:

  • Frühförderung
  • Kindergärten (heilpädagogische und integrative)
  • Wohnangebote (stationär und ambulant)
  • Werkstätten
  • Freizeit- und Reiseangebote
  • Beratungsstellen
  • Ambulante Dienste
  • Bildungswerk

Ziel der Lebenshilfe ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.

  • Die Lebenshilfe will Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend Lebensqualität sichern. Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.
  • Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten dieselben Menschenrechte wie für nichtbehinderte Menschen, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.

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