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Wohneinrichtung Altenbeken
Wohneinrichtung Altenbeken
© Lebenshilfe NRW
Haus Lebenshilfe Altenbeken
Haus Lebenshilfe Altenbeken

Willkommen in Altenbeken

„Die Lebenshilfe fordert für Menschen mit Behinderung Schutz, Selbst-Bestimmung, Betreuung, Förderung, Hilfe und überall dabei sein."

(Aus: Grundsatzprogramm der Lebenshilfe Bundesvereinigung)

Die Wohnstätte wurde 2001 eröffnet.
Hier haben 24 Menschen ihr Zuhause gefunden.
Jeder hat ein eigenes Zimmer.
Das Haus liegt an einem Naturschutzgebiet und hat einen großen Garten.

In der Leistungsbeschreibung sowie der Konzeption unserer Einrichtung
finden Sie ausführliche Angaben zur Lage sowie zur Ausstattung unseres Hauses.
Wir informieren Sie dort auch über die Ziele unserer Arbeit und darüber,
mit welchen Mitarbeitern wir unsere Aufgaben erfüllen.

All das kann ein persönliches Gespräch nicht ersetzen.
Hierzu laden wir Sie gerne ein!

Wenn Sie Interesse oder Fragen zu unserer Einrichtung haben,
Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten
oder sich für ein aktuelles Stellenangebote interessieren,
steht Ihnen die Wohnstättenleitung für ein Gespräch gerne zur Verfügung.
Sie können anrufen oder eine Email schreiben.

Momentan bieten wir in Ihrer gewählten Wohnstätte noch keine Tagesstruktur an.

In unseren Einrichtungen können Menschen mit einer Behinderung vorübergehend ein zu Hause finden, wenn:

  • Eltern/Angehörige in Urlaub fahren möchten
  • Mutter, Vater oder Angehörige ins Krankenhaus, zur Kur müssen
  • Notfallsituationen entstanden sind
  • oder andere (persönliche) Gründe dafür sprechen

Unterbringung im Einzelzimmer

Ihr:e Angehörige:r wird von qualifizierten Mitarbeitern betreut. Sie / er kann an allen Freizeitprogrammen des Hauses mit den Bewohnern der jeweiligen Wohnstätte teilnehmen. Nachts ist entweder eine Nachtwache oder eine Nachtbereitschaft anwesend, so dass bei Bedarf Hilfestellung und Unterstützung gegeben werden kann. Die Kontrolle und Einnahme von Medikamenten und bei Bedarf das Hinzuziehen von Ärzten wird sichergestellt.

Finanzierung

Wenn Ihr:e Angehörige:r Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erhält, haben Sie Anspruch auf sog. „Verhinderungspflege“ gem. § 39 des Pflegeversicherungsgesetzes.

Darüber hinausgehende Kosten sowie ein Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme können beim Sozialhilfeträger (LWL / LVR) oder dem Versorgungsamt geltend gemacht werden. Werden durch diese Träger die weiteren Kosten nicht übernommen, so haben Sie als Vertragspartner diese Kosten als Eigenanteil selber zu tragen.

Eine ausführliche Beratung findet in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme in der jeweiligen Einrichtung statt.

Kosten

Die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sind an die aktuellen Entgelte der Einrichtung gebunden.

Wichtig: Ein Beginn der Maßnahme kann nur bei Vorliegen einer Kostenzusage durch die Pflegekasse und/oder des LWL/LVR sowie einem unterschriebenem Vertrag erfolgen.
Ablauf

Ihre Anfrage / Ihren Terminwunsch richten Sie direkt an die Wohnstätte. Sie erfahren, ob für den gewünschten Zeitraum eine Aufnahme möglich ist und können ggf. direkt einen persönlichen Termin zur Hausbegehung sowie für ein erstes Informationsgespräch vereinbaren. Wünschenswert ist ein gegenseitiges Kennenlernen Ihres Angehörigen / Betreuten mit den Bewohner:innnen.

Während der Maßnahme kann in der Regel weiterhin die jeweilige WfbM besucht werden. Eine Teilnahme an der Tagesstruktur der Einrichtung, falls vorhanden, ist ebenfalls möglich.

Im November 2017 fanden in unserem Haus Wahlen statt. Wir wurden von unseren Mitbewohner:innen mit den meisten Stimmen gewählt. Wir kümmern uns zum Beispiel um Beschwerden oder Wünsche unserer Mitbewohne:innen.

Ein Mal im Monat treffen wir uns mit unserer Assistentin zur Bewohnerbeiratssitzung. Dort besprechen wir aktuelle Themen und schreiben ein Protokoll. Wir bieten monatlich eine Sprechstunde für unsere Mitbewohner:innen an.

Ein Mal im Jahr findet eine Jahresversammlung im Haus statt, bei der wir unseren Mitbewohner:innen unsere Arbeit vorstellen. Wir treffen uns ein Mal im Jahr mit allen Bewohnerbeiräten aus unseren Häusern in NRW und arbeiten gemeinsam zu bestimmten Themen.

Bewohnerbeirat Altenbeken - von links nach rechts Karsten Walther, Hans-Jürgen Clement, Robert Drosselmeier
Bewohnerbeirat Altenbeken - von links nach rechts Karsten Walther, Hans-Jürgen Clement, Robert Drosselmeier
© Lebenshilfe NRW

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel

Bitte sagen Sie uns, wenn Sie eine Idee oder eine Beschwerde haben. Wir möchten unser Angebot immer besser machen.

Für Ihre Idee oder Beschwerde gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Es gibt einen Bogen für Ideen und Beschwerden. Diesen dürfen Sie ausfüllen und abgeben. Die Bögen liegen auch in der Wohnstätte aus.
  • Sie können mit einem Mitarbeiter oder der Leitung sprechen.
  • Oder Sie reden mit dem Bewohnerbeirat.
  • Möglich ist auch eine Mail an: vrbssrnglh-whnvrbnd-whnn-nrwd
  • Sie können sich auch bei der zuständigen Heimaufsicht beschweren.

Wir können nicht versprechen, dass alle Ideen umgesetzt werden. Oder dass immer geändert werden kann, was Sie ärgert. Jede Idee oder Beschwerde wird aber bearbeitet.

Wenn Sie uns Ihren Namen nennen, bekommen Sie eine Antwort. Die Antwort kommt nach einer Woche.

Sie können sich auch an die Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe (bubl) wenden.

Die Gemeinde Altenbeken liegt 17 Kilometer (ca. 20 Autominuten) von der Kreisstadt Paderborn entfernt. Das Wohnhaus befindet sich am Ortsrand von Altenbeken, das Ortszentrum mit einer guten Infrastruktur ist in zehn Gehminuten erreichbar ist. Dort befinden sich zwei Banken, zwei Apotheken, ein Supermarkt, die Post, drei Ärzte und zwei Zahnarztpraxen. Die Wohnstätte steht auf einem großen Grundstück, eingebettet in ein Wohngebiet, in direkter Nähe zum Wald des Eggegebirges mit umfangreichen Wanderwegen. Die nächste Bushaltestelle ist 500 Meter entfernt und gewährleistet eine regelmäßige Anbindung an Paderborn und Bad Driburg (7 km). Der Bahnhof ist etwa 1.500 Meter entfernt und bietet eine weitere Möglichkeit den öffentlichen Personennah-/ und Fernverkehr zu nutzen. Die Kirchengemeinden und die Vereine bereichern das Leben in Altenbeken durch ihre unterschiedlichen Aktivitäten.

In der Wohnstätte Altenbeken leben 24 erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII haben oder Selbstzahler sind. Der Unterstützungsbedarf der Bewohner:innen ist unterschiedlich. Die Bewohner:innen werden im Alltag von den Mitarbeitern mit dem Ziel begleitet, ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen. Es gibt im Haus vier Wohngruppen. Alle Bewohner:innen leben in Einzelzimmern und teilen sich mit einem Mitbewohner /einer Mitbewohnerin ein behindertengerechtes Duschbad. Zwei Gruppen verfügen zusätzlich über ein Pflegewannenbad und ein rollstuhlgerechtes Duschbad. Fernseh-, Telefon-und Internetzugang in den Zimmern ist selbstverständlich. Die Gemeinschaftsräume der Wohngruppen sind individuell und freundlicheingerichtetundin offene Küchen-, Ess- und Wohnbereiche gegliedert.

Ein Aufzug zum 1. Obergeschoss ist vorhanden. Im ausgebauten Dachgeschoss befindet sich eine hauseigene Bibliothek, ein Besprechungsraum und vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung (nur über das Treppenhaus zu erreichen). Als großer Gemeinschaftsraum dient der Multiraum im Eingangsbereich für Veranstaltungen, Kurse und Sportaktivitäten.

Das Haus verfügt über einen schönen großen eingezäunten Garten, mit großer Rasenfläche die zu Sport, Spiel und Erholung einlädt. Eine große gepflasterte Terrasse bietet ausreichend Gelegenheit sich zu entspannen.

Entsprechend der pädagogischen Ausrichtung der Wohnstätte werden die Bewohner:innen im Rahmen der individuellen Fähigkeiten an allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligt oder bei der selbstständigen Ausführung unterstützt. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:

  • Zimmerreinigung und Zimmerpflege
  • Wäschereinigung und Wäschepflege (keine chemische Reinigung)
  • regelmäßige Reinigung der öffentlichen Räume.

Stellvertretend werden selbstverständlich alle Aufgaben von den Mitarbeiter:innen übernommen, die von den Bewohner:innen nicht ausgeführt werden können. Bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten orientieren sich die Mitarbeiter:innen an den hygienischen Standards, die im Hygienerahmenplan der Einrichtung beschrieben sind.

In der Wohnstätte werden folgende Mahlzeiten angeboten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Zwischenmahlzeiten.

Die Wünsche der Bewohner:innen werden so weit wie möglich berücksichtigt. Das Einkaufen der Lebensmittel, die Zubereitung der Speisen, das Tisch decken und abräumen werdenebenfalls mit den Bewohner:innen gemeinsam erledigt. Besonderheiten bei der Ernährung wie Nahrungsmittel­unverträglichkeiten, Diabetes oder Ähnliches werden bei der Speiseplanung wenn möglich gerne berücksichtigt.

Die Bewohner:innen werden hauptsächlich von pädagogisches und pflegerisches Fachpersonal in multidisziplinären Teamsbestehend z.B. aus Heilerziehungspfleger:innen, Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen, Krankenpfleger:innen begleitet. Eine Hauswirtschaftskraft, Reinigungskräfte und Hausmeister:innen unterstützen in Bereichen Sauberkeit, Wäschepflege und weiteren Haus -und Gartenarbeiten. Die Nachtwache im gesamten Haus wird in der Regel durch eine Pflegefachkraft abgedeckt.

Zudem bietet die Einrichtung Schüler:innen die Möglichkeit, ein Schul- oder Berufspraktikum oder ein Anerkennungsjahr für das Berufsbild der Heilerziehungspflege zu absolvieren.

Bewohner:innenwerden darin unterstützt Freizeit individuell und nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Angebote in und außerhalb der Wohnstätte sollen dazu beitragen vielfältige Aktivitäten zu ermöglichen. Zum Teil fallen hier jedoch zusätzliche Kosten an, die von den Bewohner:innen getragen werden müssen.

Die Menschen, die in der Einrichtung leben wollen, werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in unterschiedliche Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eingestuft (Einstufung nach Metzler). Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurden für die unterschiedlichen Leistungstypen und deren jeweilige Hilfebedarfsgruppen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung Kostensätze vereinbart. Eine Beschreibung der unterschiedlichen Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen finden Sie in der Anlage. Es werden Menschen in der Wohnstätte aufgenommen, die einem der für die Einrichtung genehmigten Leistungstypen zugeordnetwerden können.

Für einzelne Personen muss eine Aufnahme in eine der Wohngruppen leider ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Menschen,

  • die durch massives fremdaggressives oder autoaggressives Verhalten sich selbst, Mitbewohner:innen und Mitarbeiter:innen des Wohnhauses gefährden
  • eine ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen, da sie einen besonderen Pflegebedarf haben
  • einen besonderen pflegerischen und / oder medizinischen Bedarf haben, welcher durch das in der Einrichtung tätige Personal nicht gedeckt werden kann
  • eine im Vordergrund stehende psychische Erkrankung haben oder bei denen eine Suchterkrankung vorliegt
  • auf Grund einer Gefährdung durch Weglauftendenzen geschlossen untergebracht werden müssen.

Nicht jedes Zimmer ist für Rollstuhlfahrer geeignet.

 

Weitere Meldungen finden Sie im Bereich Aktuelles.

Fragen? Wir helfen gerne weiter

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Vanessa Schütte
Wohnstättenleitung
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH
Hüttenstraße 65
33184 Altenbeken
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Torsten Prions
Fachbereichsleitung
Fachbereich Wohnen 1
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH
Berliner Straße 47
42275 Wuppertal

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