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Wohngemeinschaft Horneburg
Wohngemeinschaft Horneburg

Willkommen in Horneburg

Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Hier kann er sich wohl fühlen, allein oder in Gemeinschaft mit anderen. Hier kann er auch mal ungestört sein.

Aus: Grundsatzprogramm der Lebenshilfe, Bundesvereinigung der Lebenshilfe

In der Wohngemeinschaft Horneburg leben
fünf erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung
in einer Doppelhaushälfte.
Sie befindet sich in einem Neubaugebiet
am Ortsrand von Horneburg.
Die Wohngemeinschaft lebt seit dem Jahr 2005 zusammen.

"Wir leben in einer kleinen Dorfgemeinschaft, mit vielen netten Nachbarn. Zusammen machen wir viele Ausflüge, feiern Feste und gehen mit unserem Hund spazieren."

In der Leistungsbeschreibung sowie der Konzeption unserer Einrichtung
finden Sie ausführliche Angaben zur Lage
sowie zur Ausstattung unseres Hauses.
Wir informieren Sie dort über die Ziele unserer Arbeit
und darüber mit welchem Mitarbeiter:innen wir unsere Aufgaben erfüllen.

All das kann ein persönliches Gespräch nicht ersetzen.
Hierzu laden wir Sie gerne ein!

Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten,
Sie Fragen zu unserer Einrichtung haben,
Sie einen Ausbildungsplatz oder ein Arbeitsplatz suchen,
steht Ihnen die Wohngruppenleitung gerne zur Verfügung.
Sie können anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Momentan bieten wir in der Wohngemeinschaft Horneburg keine Tagesstruktur an.

In unseren Einrichtungen können Menschen mit einer Behinderung vorübergehend ein zu Hause finden, wenn:

  • Eltern/Angehörige in Urlaub fahren möchten,
  • Mutter, Vater oder Angehörige ins Krankenhaus, zur Kur müssen,
  • Notfallsituationen entstanden sind
  • oder andere (persönliche) Gründe dafür sprechen

Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.

Ihre Angehörigen werden von qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut. Sie können an allen Freizeitprogrammen des Hauses mit den Bewohner:innen der Wohnstätte teilnehmen. Nachts ist entweder eine Nachtwache oder eine Nachtbereitschaft anwesend, so dass bei Bedarf Hilfestellung und Unterstützung gegeben werden kann. Die Kontrolle und Einnahme von Medikamenten und bei Bedarf das Hinzuziehen von Ärzten wird sichergestellt.

Finanzierung

Wenn Ihre Angehörigen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erhält, haben Sie Anspruch auf sogenannte „Verhinderungspflege“ gemäß § 39 des Pflegeversicherungsgesetzes.

Darüber hinausgehende Kosten sowie ein Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme können beim Sozialhilfeträger (LWL/LVR) oder dem Versorgungsamt geltend gemacht werden. Werden durch diese Träger die weiteren Kosten nicht übernommen, so haben Sie als Vertragspartner diese Kosten als Eigenanteil selber zu tragen.

Eine ausführliche Beratung findet in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme in der jeweiligen Einrichtung statt.

Kosten

Die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sind an die aktuellen Entgelte der Einrichtung gebunden.

Wichtig: Ein Beginn der Maßnahme kann nur bei Vorliegen einer Kostenzusage durch die Pflegekasse und/oder des LWL/LVR sowie einem unterschriebenem Vertrag erfolgen.
Ablauf

Ihre Anfrage / Ihren Terminwunsch richten Sie direkt an die Wohnstätte. Sie erfahren, ob für den gewünschten Zeitraum eine Aufnahme möglich ist und können ggf. direkt einen persönlichen Termin zur Hausbegehung sowie für ein erstes Informationsgespräch vereinbaren. Wünschenswert ist auch ein gegenseitiges Kennen lernen Ihrer Angehörigen mit den Bewohner:innen.

Während der Maßnahme kann in der Regel weiterhin die jeweilige WfbM besucht werden. Eine Teilnahme an der Tagesstruktur der Einrichtung, falls vorhanden, ist ebenfalls möglich.

Bewohnerbeirat

Wir kümmern uns um die Umsetzung von Ideen und Wünschen und wir helfen bei Beschwerden. Ein Mal im Monat treffen wir uns. Wir sind eine kleine Wohnstätte und jeder kann an der Sitzung teilnehmen. Manchmal laden wir auch die Wohnstättenleitung und Mitarbeiter:innen ein. In den Sitzungen besprechen wir aktuelle Themen und schreiben ein Protokoll.

Wir treffen uns ein Mal im Jahr mit allen Angehörigen und zeigen was wir alles im Jahr gemacht haben.

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel

Bitte sagen Sie uns, wenn Sie eine Idee oder eine Beschwerde haben. Wir möchten unser Angebot immer besser machen.

Für Ihre Idee oder Beschwerde gibt es mehrere Möglichkeiten:

Wir können nicht versprechen, dass alle Ideen umgesetzt werden. Oder dass immer geändert werden kann, was Sie ärgert. Jede Idee oder Beschwerde wird aber bearbeitet.

Wenn Sie uns Ihren Namen nennen, bekommen Sie eine Antwort. Die Antwort kommt nach einer Woche.

Die Wohnstätte Horneburg ist eine Doppelhaushälfte, die sich in einem Neubaugebiet am Ortsrand von Horneburg befindet. Es leben in der unmittelbaren Nachbarschaft viele junge Familien mit Kindern. Der Ortskern ist in zehn Minuten zu Fuß erreichbar. Von dort fahren stündlich Busse nach Oer-Erkenschwick ( zehn Minuten), Waltrop (20 Minuten), Datteln (30 Minuten) und Recklinghausen (45 Minuten). Im Ort gibt es zwei Bankautomaten, eine Pizzeria und einen Friseur. In einer Bäckerei und einem Dorfladen kann eingekauft werden. Unsere Vertragsapotheke, die Alpha-Apotheke befindet sich in Oer-Erkenschwick. Mit dem Auto ist die Wohnstätte sehr gut zu erreichen. Sowohl die Bundesstraßen, als auch die Autobahnen liegen in einer Entfernung von maximal zehn Minuten Fahrtzeit entfernt. So gelangt man von der Wohngemeinschaft aus schnell und ohne große Verzögerungen an alle nahen und fernen Ziele.

Direkt hinter der Einrichtung beginnt ein Landschaftsschutzgebiet. Viele Grünflächen, der Horneburger Wald und ein Schwimmbad sind schnell zu erreichen und laden zur Entspannung und Erholung ein. Die Kirchengemeinden und die Vereine bereichern das Leben in Horneburg durch ihre unterschiedlichen Aktivitäten.

Fünf Menschen mit einer geistigen Behinderung leben mit einem Ehepaar und deren Kindern in einem Doppelhaus zusammen. Der Assistenzbedarf der Bewohner:innen ist unterschiedlich. Ziel der Form des Zusammenlebens ist es, den Bewohner:innen eine an den Bedürfnissen und dem Hilfebedarf des Einzelnen orientierte Unterstützung zu geben. Die Teilnahme am Leben außerhalb des Wohnsystems und innerhalb der Gemeinde ist von großer Bedeutung. In der Wohngemeinschaft gibt es nur Einzelzimmer. Gemeinsam genutzt werden ein großes Wohnzimmer mit einem Essbereich und eine geräumige Küche. Es befinden sich vier Bäder im Haus. Ein Duschbad im Erdgeschoss ist barrierefrei. Unter dem Dach gibt es ein Büro für die Mitarbeiter:innen sowie ein zusätzliches Zimmer mit einer Kochnische. Im Erdgeschoss steht den Bewohner:innen ein Waschraum mit Waschmaschine und Trockner zur Verfügung.

Der Garten wird gemeinschaftlich genutzt und ist circa 300 Quadratmeter groß. In den letzten Jahren wurde dort ein Tast-Weg, eine Feuerstelle, Hochbeete für Gemüseanbau und eine Kräuterspirale zusammen mit den Bewohner:innen eingerichtet.

Entsprechend der pädagogischen Ausrichtung der Wohnstätte werden die Bewohner:innen im Rahmen der individuellen Fähigkeiten an allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligt oder bei der selbständigen Ausführung unterstützt.

Die Einkäufe der Lebensmittel und die Zubereitung der Mahlzeiten werden durch die Bewohner:innen mit Unterstützung der Mitarbeiter:innen durchgeführt.

Die Bewohner:innen werden in der Regel von Fachpersonal unterstützt. Die im Haus wohnenden Mitarbeiter:innen stellen eine Nachtbereitschaft sicher. In der Wohngemeinschaft gibt es keine zusätzlichen Nachtwachen. Zusätzlich wird die Raumpflege durch eine externe Firma durchgeführt.

Die Menschen, die in der Einrichtung leben, werden in unterschiedliche Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eingestuft (Einstufung nach Metzler). Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurden für die unterschiedlichen Leistungstypen und deren jeweilige Hilfebedarfsgruppen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung Kostensätze vereinbart. Es werden Menschen in der Wohnstätte aufgenommen, die einem der für die Einrichtung genehmigten Leistungstypen zugeordnet werden können.

Für einige Personen muss eine Aufnahme in die Wohngemeinschaft leider ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Menschen, die

  • ein fremdaggressives bzw. autoaggressives Verhalten zeigen, welches sie selber, Mitarbeiter:innen und / oder Bewohner:innen gefährdet oder massiv einschränkt
  • eine ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen, da sie einen besonderen Pflegebedarf haben
  • einen besonderen pflegerischen und / oder medizinischen Bedarf haben, welcher durch das in der Einrichtung tätige Personal nicht gedeckt werden kann
  • eine im Vordergrund stehende psychische Erkrankung haben oder bei denen eine Suchterkrankung vorliegt
  • auf Grund einer Gefährdung durch Weglauftendenzen geschlossen untergebracht werden müssen
  • keine Werkstatt oder eine andere Tagesstruktur besuchen, da hier vor Ort keine Tagestruktur angeboten werden kann.

In die Wohnstätte Haus Lebenshilfe Horneburg können keine Rollstuhlfahrer aufgenommen werden.

Es gibt in der Nacht nur eine Nachtbereitschaft, nur in Krankheitsfällen kann eine Nachtwache eingerichtet werden. Da die Mitarbeiter:innen direkt nebenan wohnen und die Verbindungstür immer offen ist, müssen neue Bewohner:innen die Privatsphäre und das Eigentum der Mitarbeiterfamilie respektieren können.

 

Weitere Meldungen finden Sie im Bereich Aktuelles.

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Bild
Christiane Oertel
Leitung Außenwohngruppe Horneburg
Fachbereich Wohnen 1
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH
Auf der Heide 33
45711 Horneburg
Bild
Torsten Prions
Fachbereichsleitung
Fachbereich Wohnen 1
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH
Berliner Straße 47
42275 Wuppertal

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