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Haus Lebenshilfe Olpe - Villa Müller
Haus Lebenshilfe Olpe - Villa Müller

Willkommen in der Villa Müller

Die Villa Müller liegt nahe am Ortszentrum von Olpe. Sie wurde als Wohnstätte der Lebenshilfe 1996 eröffnet. Hier leben insgesamt 19 erwachsene Menschen in verschiedenen Wohngruppen zusammen. 
Die Tagesstruktur im Dachgeschoss der Villa besuchen die Menschen, die nicht oder nicht mehr arbeiten gehen können.

Corona-Tests

Liebe Besucher:innen des Hauses Lebenshilfe in Olpe,

zum Schutz aller gelten folgende Regelungen:
Alle Besucher:innen müssen getestet werden – unabhängig, ob genesen oder (un-)geimpft. Für die Wohnstätten und Anbieterverantworteten gilt eine generelle Testpflicht für Besucher:innen. Es besteht die Möglichkeit das Testergebnis eines POC-Testes einer anerkannten Teststelle mitzubringen, dieses nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negatives Ergebnis einer PCR-Testung, welches nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sollten Sie eine Testung benötigen, bieten wir Ihnen zu Besuchszwecken die nachfolgenden Testtermine an.

Die Möglichkeit der Testung besteht zu folgenden Zeiten:
Montags, Mittwochs, Freitags zwischen 11 Uhr und 13 Uhr

Sofern es Ihnen möglich ist, melden Sie sich bitte telefonisch an und stimmen Sie einen Besuchstermin ab.

In der Villa Müller gibt es keine Tagesstruktur, diese bieten wir in unserem Haus An der Schingerskuhle an. 

In unseren Einrichtungen können Menschen mit einer Behinderung vorübergehend ein zu Hause finden, wenn:

  • Eltern/Angehörige in Urlaub fahren möchten,
  • Mutter, Vater oder Angehörige ins Krankenhaus, zur Kur müssen,
  • Notfallsituationen entstanden sind
  • oder andere (persönliche) Gründe dafür sprechen

Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.

Ihren Angehörigen werden von qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut. Sie können an allen Freizeitprogrammen des Hauses mit den Bewohner:innen der Wohnstätte teilnehmen. Nachts ist entweder eine Nachtwache oder eine Nachtbereitschaft anwesend, so dass bei Bedarf Hilfestellung und Unterstützung gegeben werden kann. Die Kontrolle und Einnahme von Medikamenten und bei Bedarf das Hinzuziehen von Ärzten wird sichergestellt.

Finanzierung

Wenn Ihre Angehörigen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erhhalten, haben Sie Anspruch auf sog. „Verhinderungspflege“ gem. § 39 des Pflegeversicherungsgesetzes.

Darüber hinausgehende Kosten sowie ein Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme können beim Sozialhilfeträger (LWL/LVR) oder dem Versorgungsamt geltend gemacht werden. Werden durch diese Träger die weiteren Kosten nicht übernommen, so haben Sie als Vertragspartner diese Kosten als Eigenanteil selber zu tragen.

Eine ausführliche Beratung findet in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme in der jeweiligen Einrichtung statt.

Kosten

Die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sind an die aktuellen Entgelte der Einrichtung gebunden.

Wichtig: Ein Beginn der Maßnahme kann nur bei Vorliegen einer Kostenzusage durch die Pflegekasse und/oder des LWL/LVR sowie einem unterschriebenem Vertrag erfolgen.
Ablauf

Ihre Anfrage / Ihren Terminwunsch richten Sie direkt an die Wohnstätte. Sie erfahren, ob für den gewünschten Zeitraum eine Aufnahme möglich ist und können ggf. direkt einen persönlichen Termin zur Hausbegehung sowie für ein erstes Informationsgespräch vereinbaren. Wünschenswert ist ein gegenseitiges Kennen lernen mit den Bewohner:innen.

Während der Maßnahme kann in der Regel weiterhin die jeweilige WfbM besucht werden. Eine Teilnahme an der Tagesstruktur der Einrichtung, falls vorhanden, ist ebenfalls möglich.

Bewohner:innen-Beirat

Er wird durch die Beweohner:innen mit den meisten Stimmen gewählt. Er kümmert sich z.B. um Beschwerden, Interessen oder Wünsche der Mitbewohner:innen. Der Beirat trifft sicheinmal im Monat mit seiner Assistentenz zu einer Sitzung. Dort bespricht er aktuelle Themen und schreibt ein ein Protokoll. Ein Mal im Jahr findet eine Jahresversammlung im Haus statt, bei der er alle Bewohner:innen seine Arbeit vorstellt.

Er trifft sich einmal Mal im Jahr mit allen Bewohner:innen-Beiräten aus den Häusern des Trägers in NRW und arbeiten gemeinsam zu bestimmten Themen.

Beirat der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen

Seit November 2010 besteht ein gewählter Elternbeirat. Aus jedem Haus kommt ein Mitglied. Der Elternbeirat steht dem Bewohner:innen-Beirat unterstützend zur Seite, arbeitet aber auch viel mit den Mitarbeiter:innen des Hauses zusammen.

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel

Bitte sagen Sie uns, wenn Sie eine Idee oder eine Beschwerde haben. Wir möchten unser Angebot immer besser machen.

Für Ihre Idee oder Beschwerde gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Es gibt einen Bogen für Ideen und Beschwerden. Diesen dürfen Sie ausfüllen und abgeben. Die Bögen liegen auch in der Wohnstätte aus.
  • Sie können mit einem Mitarbeiter oder der Leitung sprechen.
  • Oder Sie reden mit dem Bewohnerbeirat.
  • Möglich ist auch eine Mail an: vrbssrnglh-whnvrbnd-whnn-nrwd
  • Sie können sich auch bei der zuständigen Heimaufsicht beschweren.

Wir können nicht versprechen, dass alle Ideen umgesetzt werden. Oder dass immer geändert werden kann, was Sie ärgert. Jede Idee oder Beschwerde wird aber bearbeitet.

Wenn Sie uns Ihren Namen nennen, bekommen Sie eine Antwort. Die Antwort kommt nach einer Woche.

Sie können sich auch an die Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe (bubl) wenden.

Die Wohnstätte Villa Müller liegt in zentraler Lage von Olpe. In unmittelbarer Nähe der Villa befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Ärzte sowie Banken. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut, eine Haltestelle befindet sich nur 200 Meter entfernt. Der Hauptbahnhof mit seiner Anbindung an alle größeren Orte in der Umgebung ist nur circa 1,5 Kilometer entfernt. Die Stadt Olpe bietet eine Fülle von Freizeitmöglichkeiten, insbesondere der angrenzende Biggesee lädt zum Wandern und Schwimmen ein.

Die Wohnstätte An der Schingerskuhle liegt in einem gewachsenen Wohngebiet am Rand von Olpe. Durch die Hanglage bietet das Haus einen tollen über die Stadt hinweg. Eine Bushaltestelle liegt direkt vor der Haustüre.

In der Villa Müller leben 19 Menschen mit einer geistigen Behinderung, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII haben oder Selbstzahler sind. Der Bedarf an Unterstützung ist bei den einzelnen Bewohner:innen sehr unterschiedlich und die Aufgaben und Dienste der MitarbeiterInnen werden daher individuell vereinbart angepasst. Die 19 Bewohner:innen leben aufgeteilt in zwei Gruppen (Altbaugruppe und Neubaugruppe). Im Gebäude befinden sich acht Bäder und ein Pflegebad. Alle Bewohner:innen leben in Einzelzimmern. Die Räume sind aufgrund des Alters des Gebäudes (erbaut 1909) großzügig geschnitten und bieten ausreichend Platz. In vier Aufenthaltsräumen haben die Bewohner:innen die Möglichkeit zu spielen, Musik zu hören oder Fernsehen zu schauen. Im Altbau befindet sich die Hauptküche, im Neubau stehen weitere drei Küchen zur Verfügung. Die Altbau und die Neubaugruppe haben jeweils einen Außenbereich, den sie für Aktivitäten nutzen können. 

Die Neubaugruppe ist nach neuesten Anforderungen geplant. Im neu gestalteten Dachgeschoss der Villa stehen ein Kurzzeitzimmer, zwei Räume mit Küche und Essplatz für tagesstrukturierende Angebote sowie ein Raum für Besprechungen, Feierlichkeiten und vieles mehr zur Verfügung. Zur 15 Kilometer entfernten Werkstatt für Menschen mit Behinderung werden die Bewohner:innen mit dem Bus gefahren.

Entsprechend der pädagogischen Ausrichtung der Wohnstätte werden die Bewohner:innen im Rahmen der individuellen Fähigkeiten an allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligt oder bei der selbstständigen Ausführung unterstützt. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:

  • Zimmerreinigung und Zimmerpflege
  • Wäschereinigung und Wäschepflege (keine chemische Reinigung)
  • regelmäßige Reinigung der öffentlichen Räume

Stellvertretend werden selbstverständlich alle Aufgaben von den Mitarbeiter:innen übernommen, die von den Bewohner:innen nicht ausgeführt werden können. Bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten orientieren sich die Mitarbeiter:innen an den hygienischen Standards, die im Hygieneplan der Einrichtung beschrieben sind.

Abhängig von der Anwesenheit der Bewohner:innen bietet die Wohnstätte eine vollständige Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeit und Abendessen) an. Das Essen entspricht dem allgemeinen Stand ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, wobei die Bewohner:innen in die Planung und Zubereitung der Mahlzeiten entsprechend ihren Fähigkeiten mit einbezogen werden. Schonkost und Diäternährung wird nach ärztlicher Anordnung bereitgestellt. Besondere Fälle erfordern eine gesonderte heimvertragliche Regelung. Die Getränkeversorgung erfolgt ganztägig (bei Anwesenheit) durch Bereitstellung von Tee und Mineralwasser.

In den Gruppen der Wohnstätte arbeiten in der Regel Menschen mit einer pädagogischen oder pflegerischen Ausbildung oder einem pädagogischen Studium (z.B. Dipl. Pädagog:innen, Dipl. Sozialpädagog:innen, Dipl. Heilpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen und Altenpfleger:innen). Zum Teil werden sie durch  geeignete angelernte Mitarbeiter:innen unterstützt. Das Nachtwachenteam besteht in der Regel aus Fachkräften mit einer pflegerischen Qualifikation. Darüber hinaus werden Hauswirtschafts-und Reinigungskräfte sowie Hausmeister:in beschäftigt. Sobald Bewohner:innen sich in der Wohnstätte aufhalten, ist immer eine Mitarbeiter:in anwesend.

Alle Bewohner:in werden darin unterstützt Freizeit individuell und nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Angebote in und außerhalb der Wohnstätte sollen dazu beitragen vielfältige Aktivitäten zu ermöglichen. Zum Teil fallen hier jedoch zusätzliche Kosten an, die von den Bewohner:innen getragen werden müssen.

Die Menschen, die in der Einrichtung leben wollen, werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in unterschiedliche Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eingestuft (Einstufung nach Metzler). Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurden für die unterschiedlichen Leistungstypen und deren jeweilige Hilfebedarfsgruppen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung Kostensätze vereinbart. Eine Beschreibung der unterschiedlichen Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen finden Sie in der Anlage. Es werden Menschen in der Wohnstätte aufgenommen, die einem der für die Einrichtung genehmigten Leistungstypen zugeordnet werden können.

Für einzelne Personen muss eine Aufnahme in eine der Wohngruppen leider ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Menschen, die

  • durch massives fremdaggressives oder autoaggressives Verhalten sich selbst, Mitbewohner und Mitarbeiter des Wohnhauses gefährden
  • eine ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen, da sie einen besonderen Pflegebedarf haben
  • einen besonderen pflegerischen und/oder medizinischen Bedarf haben, welcher durch das in der Einrichtung tätige Personal nicht gedeckt werden kann
  • eine im Vordergrund stehende psychische Erkrankung haben oder bei denen eine Suchterkrankung vorliegt
  • auf Grund einer Gefährdung durch Weglauftendenzen geschlossen untergebracht werden müssen.

Wegen der räumlichen Gegebenheiten in der Villa Müller kann nur eine bestimmte Anzahl Menschen aufgenommen werden, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

 

Weitere Meldungen finden Sie im Bereich Aktuelles.

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Bild
Barbara Glees
Wohnstättenleitung
Fachbereich Wohnen 3
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH
An der Eichhardt 1
57462 Olpe
Bild
Thomas Bär
Fachbereichsleitung
Fachbereich Wohnen 3
Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH
Spandauer Straße 5
57072 Siegen

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