Das Hans-Schäfer-Haus wurde 1998 eröffnet und liegt direkt am Waldrand.
Hier wohnen 12 erwachsene Menschen.
Getroffen wird sich in zwei großen Aufenthaltsräumen,
wo wir essen, spielen, fernsehen oder einfach entspannen.
Wenn es schön ist sitzen wir draußen in unserem großen Garten.
Dort können wir sogar Minigolf spielen.
Wir machen aber auch viele Sachen außerhalb in Siegen und Umgebung
In der Leistungsbeschreibung sowie der Konzeption unserer Einrichtung
finden Sie ausführliche Angaben zur Lage
sowie zur Ausstattung unserer Einrichtung.
Wir informieren Sie dort auch über die Ziele unserer Arbeit
und darüber, mit welchen Mitarbeitern wir unsere Aufgaben erfüllen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns einmal besuchen kommen.
Momentan bieten wir in Ihrer gewählten Wohnstätte keine Tagesstruktur an.
In unseren Einrichtungen können Menschen mit einer Behinderung vorübergehend ein zu Hause finden, wenn:
Ihr:e Angehörige:r wird von qualifizierten Mitarbeitern betreut. Sie / er kann an allen Freizeitprogrammen des Hauses mit den Bewohnern der jeweiligen Wohnstätte teilnehmen. Nachts ist entweder eine Nachtwache oder eine Nachtbereitschaft anwesend, so dass bei Bedarf Hilfestellung und Unterstützung gegeben werden kann. Die Kontrolle und Einnahme von Medikamenten und bei Bedarf das Hinzuziehen von Ärzten wird sichergestellt.
Wenn Ihr:e Angehörige:r Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erhält, haben Sie Anspruch auf sog. „Verhinderungspflege“ gem. § 39 des Pflegeversicherungsgesetzes.
Darüber hinausgehende Kosten sowie ein Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme können beim Sozialhilfeträger (LWL / LVR) oder dem Versorgungsamt geltend gemacht werden. Werden durch diese Träger die weiteren Kosten nicht übernommen, so haben Sie als Vertragspartner diese Kosten als Eigenanteil selber zu tragen.
Eine ausführliche Beratung findet in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme in der jeweiligen Einrichtung statt.
Die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sind an die aktuellen Entgelte der Einrichtung gebunden.
Wichtig: Ein Beginn der Maßnahme kann nur bei Vorliegen einer Kostenzusage durch die Pflegekasse und/oder des LWL/LVR sowie einem unterschriebenem Vertrag erfolgen.
Ablauf
Ihre Anfrage / Ihren Terminwunsch richten Sie direkt an die Wohnstätte. Sie erfahren, ob für den gewünschten Zeitraum eine Aufnahme möglich ist und können ggf. direkt einen persönlichen Termin zur Hausbegehung sowie für ein erstes Informationsgespräch vereinbaren. Wünschenswert ist ein gegenseitiges Kennenlernen Ihres Angehörigen / Betreuten mit den Bewohner:innnen.
Während der Maßnahme kann in der Regel weiterhin die jeweilige WfbM besucht werden. Eine Teilnahme an der Tagesstruktur der Einrichtung, falls vorhanden, ist ebenfalls möglich.
In 2020 fanden in unserem Haus Wahlen statt. Wir wurden von unseren Mitbewohnern mit den meisten Stimmen gewählt. Wir kümmern uns z.B. um Beschwerden oder Wünsche unserer Mitbewohner. Ein Mal im Quartal treffen wir uns mit unserer Assistentin zur Bewohnerbeiratssitzung. Dort besprechen wir aktuelle Themen und schreiben ein Protokoll. Wir treffen uns ein Mal im Jahr mit allen Bewohnerbeiräten aus unseren Häusern in NRW und arbeiten gemeinsam zu bestimmten Themen.
Bitte sagen Sie uns, wenn Sie eine Idee oder eine Beschwerde haben. Wir möchten unser Angebot immer besser machen.
Für Ihre Idee oder Beschwerde gibt es mehrere Möglichkeiten:
Wir können nicht versprechen, dass alle Ideen umgesetzt werden. Oder dass immer geändert werden kann, was Sie ärgert. Jede Idee oder Beschwerde wird aber bearbeitet.
Wenn Sie uns Ihren Namen nennen, bekommen Sie eine Antwort. Die Antwort kommt nach einer Woche.
Sie können sich auch an die Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe (bubl) wenden.
Das Hans Schäfer Haus liegt direkt am Waldrand der südlichen Ausläufer des Rothaargebirges. Wilnsdorf-Obersdorf ist eines von elf Ortsteilen der Gemeinde Wilnsdorf und liegt stadtnah, ca. 5 km von Wilnsdorf Stadtmitte und ca. 7 km von der Stadt Siegen entfernt. Die Städte sind jeweils über den regionalen Linienverkehr zu erreichen.Ein Bankschalter der Sparkasse befindet sich in Obersdorf und ist gut zu Fuß erreichbar. In der angrenzenden Stadt Eisern (ca. 3 km entfernt) befinden sich eine Volksbank sowie eine weitere Sparkasse mit Bankautomaten. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten finden sich in Wilnsdorf, Siegen sowie kleinere Einkaufsmöglichkeiten in Eisern.
Die Wohnstätte bietet Platz für 12 erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII haben oder Selbstzahler sind. Aufgrund der Gruppengröße bleibt eine familiäre Atmosphäre erhalten. In der Wohnstätte stehen ausschließlich Einzelzimmer in unterschiedlichen Größen zur Verfügung, die eine individuelle und selbstbestimmte Privatsphäre ermöglichen. Insgesamt stehen den Bewohnern fünf Duschen, ein Wannenbad sowie sechs Toiletten mit Waschgelegenheiten zur Verfügung. Ein weiteres Pflegebad ist auch für Rollstuhlfahrer erreichbar. Ein großer heller Gemeinschaftsraum bietet die Möglichkeit für Gesellschaftsspiele, Fernseh- bzw. DVD / Videoabende. Zur Entspannung besteht die Möglichkeit den hausinternen Snoezele-Raum im Untergeschoss (Treppenbenutzung nötig) zu nutzen. Im Obergeschoss stehen für musiktherapeutische Zwecke oder musikalische Exkursionen zahlreiche Instrumente zu Verfügung. Dieser Musikraum ist ebenfalls über eine Treppe erreichbar.Das parkähnliche Außengelände von über 12.000 Quadratmeter wird von einem Hausmeister instand gehalten und kann für Spaziergänge, Spiele und Feste genutzt werden.
Entsprechend der pädagogischen Ausrichtung der Wohnstätte werden die Bewohner:innen im Rahmen der individuellen Fähigkeiten an allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligt oder bei der selbstständigen Ausführung unterstützt. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:
Stellvertretend werden selbstverständlich alle Aufgaben von den Mitarbeiter:innen übernommen, die von den Bewohner:innen nicht ausgeführt werden können. Bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten orientieren sich die Mitarbeiter:innen an den hygienischen Standards, die im Hygieneplan der Einrichtung beschrieben sind.
In der Wohnstätte werden folgende Mahlzeiten angeboten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Zwischenmahlzeiten. Die Wünsche der Bewohner:innen werden so weit wie möglich berücksichtigt. Das Einkaufen der Lebensmittel, die Zubereitung der Speisen, das Tisch decken und abräumen werden ebenfalls mit den Bewohner:innen gemeinsam erledigt. Besonderheiten bei der Ernährung wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Diabetes oder Ähnliches werden bei der Speiseplanung wenn möglich gerne berücksichtigt.
Unterschiedlich qualifizierte und angelernte Mitarbeiter:innen arbeiten in der Wohnstätte zusammen, um im Rahmen von interdisziplinärem Miteinander die höchstmögliche Qualität der Begleitung und Hilfestellung für die einzelnen Bewohner:in zu erlangen. Zudem bietet die Einrichtung Schüler:innen die Möglichkeit, ein Schul- oder Berufspraktikum oder auch ein Anerkennungsjahr für das Berufsbild der Heilerziehungspflege zu absolvieren. Um einen reibungslosen Alltagsablauf in der Einrichtung gewährleisten zu können, wird die alltägliche Arbeit der Mitarbeiter:innen im Gruppendienst durch Mitarbeiter:innen der Haustechnik und des Reinigungsdienstes unterstützt.
Alle Bewohner:innen wird darin unterstützt Freizeit individuell und nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Angebote in und außerhalb der Wohnstätte sollen dazu beitragen vielfältige Aktivitäten zu ermöglichen. Zum Teil fallen hier jedoch zusätzliche Kosten an, die von den Bewohner:innen getragen werden müssen.
Die Menschen, die in der Einrichtung leben wollen, werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in unterschiedliche Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eingestuft (Einstufung nach Metzler). Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurden für die unterschiedlichen Leistungstypen und deren jeweilige Hilfebedarfsgruppen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung Kostensätze vereinbart. Eine Beschreibung der unterschiedlichen Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen finden Sie in der Anlage. Es werden Menschen in der Wohnstätte aufgenommen, die einem der für die Einrichtung genehmigten Leistungstypen zugeordnet werden können.
Für einzelne Personen muss eine Aufnahme in eine der Wohngruppen leider ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Menschen, die
Das Haus verfügt nicht über einen Aufzug und ist daher nicht für Menschen geeignet, die gehunfähig sind. Außerdem ist in der Nacht keine Nachtwache sondern eine Nachtbereitschaft im Haus. Das bedeutet, dass Menschen, die dauerhaft eine Unterstützung durch eine Nachtwache benötigen nicht aufgenommen werden können.
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