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Mitbestimmung
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© David Maurer / Lebenshilfe

Mitbestimmungsorgane

Bewohnerbeiräte

In jeder Wohnstätte gibt es einen Bewohnerbeirat, der die Interessen der Bewohner vertritt.

Die Bewohnerbeiräte sind Ansprechpartner für die Mitbewohner:innen, um sich deren Ideen und Wünschen, aber auch deren Beschwerden anzunehmen.

Die Arbeit der Beiräte richtet sich nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (§ 6 ff.).

Die Bewohnerbeiräte werden alle vier Jahre neu gewählt. Sie haben nach § 20 des WTG folgende Aufgaben:

  • Maßnahmen bei der Einrichtungsleitung zu beantragen, die den Bewohnern und Bewohnerinnen dienen
  • Beschwerden und Ideen an die Einrichtungsleitung weiterzugeben und mit ihr darüber zu verhandeln
  • neuen Bewohnern und Bewohnerinnen zu helfen, sich in der Betreuungseinrichtung zurechtzufinden
  • bei Entscheidungen mitzubestimmen, wie z.B.
    • bei der Aufstellung der Grundsätze der Verpflegungsplanung
    • bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung
    • bei der Aufstellung und Änderung der Hausordnung
  • eine jährliche Bewohnerversammlung durchzuführen und dort einen Bericht über die Tätigkeiten abzugeben
  • vor Ablauf der Amstzeit einen Wahlausschuss zu bilden und eine neue Wahl vorzubereiten
  • bei Maßnahmen mitzuwirken, bei denen es um die Förderung der Qualität der Betreuung geht

Beiräte der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen

Ein weiteres Mitbestimmungsorgan in den stationären Einrichtungen ist der Beirat der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen.

Die Versammlung der Eltern und Angehörigen und gesetzlichen Betreuer wählt diesen Beirat alle drei Jahre.

Wahlberechtigt und wählbar ist für jeden Bewohner jeweils ein Elternteil, Angehöriger oder Ehrenamtlicher (gesetzlicher Betreuer, Fürsprecher). Voraussetzung ist, dass die Person nicht hauptamtlich für den Träger arbeitet oder im Vorstand tätig ist.

Ein Beirat hat zwischen 2 und 5 Mitgliedern.

Folgende Aufgaben können von den Beiräten der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen wahrgenommen werden:

  • Unterstützung der Angehörigen, Fürsprecher, Wohnstättenleitungen und des Trägers mit Rat und Tat.
  • Die Beiräte nehmen Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus dem Kreis der Bewohnerbeirats, der Elternschaft, Angehörigen und der gesetzlichen Betreuer entgegen. Sie unterbreiten Vorschläge und setzen sich für die Interessen und Belange ein. Bei Bedarf vermitteln die Beiräte zwischen dem Träger und dessen Mitarbeiter einerseits und den Eltern, Angehörigen und Fürsprechern andererseits.
  • Die Beiräte informieren Eltern, Angehörige, gesetzliche Betreuer und Fürsprecher in Angelegenheiten der Wohnstätte.
  • Zusammenarbeit mit Beiräten der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen anderer Einrichtungen.
  • Mitwirkung bei der Beschaffung von Spenden, Hilfen und Unterstützung in der Öffentlichkeit.
  • Unterstützung bei der Erschließung und Durchführung von Freizeitangeboten und Veranstaltungen der Wohnstätte.

Der Beirat arbeitet mit dem Bewohnerbeirat, der Wohnstättenleitung und dem Wohnstättenträger zusammen.

Einmal im Jahr treffen sich alle Beiräte der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen zu einer Jahrestagung.

Unter der Rubrik „Mitwirkungsgremien“ der jeweiligen Wohnstätte finden Sie genauere Informationen z.B. die konkrete Vorstellung der Beiräte oder einen Ansprechpartner vor Ort.

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Elke Schneider
Qualitätsmanagement
Fachbereich Wohnen 1
Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH
Berliner Straße 47
42275 Wuppertal

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