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Aktion in der Neheimer Fußgängerzone ein voller Erfolg

26. Sep 2016

Aktion in der Neheimer Fußgängerzone ein voller Erfolg
Aktion in der Neheimer Fußgängerzone ein voller Erfolg
© Lebenshilfe NRW

Lebenshilfe NRW setzt sich mit Protestaktion für Teilhabe statt Ausgrenzung ein – Kampagne läuft noch bis Ende September!

Mit tatkräftiger Unterstützung der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Arnsberg, Rosemarie Goldner, informierten die MitarbeiterInnen der Lebenshilfe Wohnen NRW gemeinn. GmbH am vergangenen Samstag, 17.09.2016 in der Einkaufsstraße der Neheimer Innenstadt interessierte BürgerInnen über die möglichen Folgen des Gesetzes:

Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung

„Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd!“

Mit Nachdruck protestieren Menschen mit Handicap gegen die massiven Verschlechterungen, die ihnen durch das geplante Bundesteilhabegesetz sowie das Pflegestärkungsgesetz III drohen.

Deshalb macht das Lebenshilfe Center Arnsberg derzeit mit diversen Informations-Veranstaltungen auf die Kampagne mit dem Motto aufmerksam. Bereits über 350 Unterschriften konnten dank der Unterstützung der BürgerInnen gesammelt werden. Ein voller Erfolg!

Ziel der Kampagne ist es die dramatischen Auswirkungen des Reformvorhabens in der jetzigen Form deutlich zu machen. Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Eingliederungshilfe-Berechtigten hat die Mehrheit – über eine halbe Million Menschen – eine geistige Behinderung. Gerade Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zu ihrer Unterstützung Eingliederungshilfe: in der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit.

Bleibt die Reform so wie sie ist, müssen Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz oder teilweise aus dem Hilfesystem herauszufallen. Vielen könnte der Verlust eines sicheren Zuhauses bis hin zur Abschiebung ins Pflegeheim drohen.

Deshalb fordert die Lebenshilfe:

  1. Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen sind. Eine solche Hürde ist zu hoch!
  2. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung! Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege.
  3. Die Kosten der Unterkunft in Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die Menschen verlieren ihr Zuhause.
  4. Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung mit anderen zu teilen – vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit.
  5. Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Weiterführende Informationen zur Kampagne gibt es unter www.teilhabestattausgrenzung.de

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