26. Sep 2016
Menschen mit Behinderung gingen in Olpe auf die Straße. Ihr Motto: Teilhabe statt Ausgrenzung
Menschen mit Behinderung gingen in Olpe auf die Straße: #Teilhabe statt Ausgrenzung
„Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd!“ Mit schwarzen Schirmen und Demo-Plakaten ausgestattet, ging eine bunte Truppe von Menschen mit und ohne Behinderung in Olpe auf die Straße. Sie protestierten gegen die massiven Verschlechterungen, die ihnen durch das geplante Bundesteilhabegesetz sowie das Pflegestärkungsgesetz III drohen.
Initiiert wurde die Aktion vom Lebenshilfe Center Olpe. Patrick Schulte, Mitglied des Nutzer-Rats: „Es ist fünf vor zwölf: Wir erheben unsere Stimmen, damit Diskriminierung kein Gesetz wird!“
Den Auftakt der Veranstaltung bildete ein „Trauermarsch“ quer durch die Stadt. Symbolisch wurde damit ein inklusives und modernes Bundesteilhabegesetz, das den individuellen Bedarf aller Menschen gleichermaßen berücksichtigt, zu Grabe getragen. Begleitet von düsterer Musik und plakativen Parolen wie „Wer will schon raus aus der Nachbarschaft und ab ins Pflegeheim“ machte der Zug an den jeweiligen Wahlkreis-Büros der Abgeordneten sowie im Rathaus und Kreishaus Station. Landrat Beckehoff, Bürgermeister Weber sowie die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Crone bekamen bunte Blumengrüße überreicht - als blühendes Gegenstück zu einem „Strauß leerer Versprechungen“.
Zurück am Lebenshilfe Center Olpe, mündete der Trauerzug in eine fröhliche „Party der Hoffnung“. Bei gratis Popcorn für alle, kalten Getränken, Glücksrad und Zuckerwatte kam Jahrmarktstimmung auf. Viele Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich engagiert an der Diskussion und unterzeichneten die offizielle Petition der Lebenshilfe gegen den vorliegenden Entwurf von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III.
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Eingliederungshilfe-Berechtigten hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Gerade Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zu ihrer Unterstützung Eingliederungshilfe: in der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit.
Bleibt die Reform so wie sie ist, müssen Menschen mit geistiger Behinderung laut Lebenshilfe fürchten, ganz oder teilweise aus dem Hilfesystem herauszufallen. Vielen könnte der Verlust eines sicheren Zuhauses bis hin zur Abschiebung ins Pflegeheim drohen.
Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen sind. Eine solche Hürde ist zu hoch!
Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung! Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege.
Die Kosten der Unterkunft in Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die Menschen verlieren ihr Zuhause.
Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung mit anderen zu teilen – vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit
Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!