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Willkommen in Gelsenkirchen

„Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Hier kann er sich wohl fühlen, allein oder in Gemeinschaft mit anderen. Hier kann er auch mal ungestört sein.“

Grundsatzprogramm der Lebenshilfe, Bundesvereinigung der Lebenshilfe

Die Wohnstätte wurde am 1. April 2000 eröffnet.

Hier leben 16 Kinder / Jugendliche und 
neun erwachsene Bewohner in einem Haus zusammen. 

Es gibt drei Gruppen und die meisten Bewohner haben ein eigenes Zimmer.

Außerdem gibt es hier zwei Plätze für Kurzzeitwohnen und das Angebot der Tagesstruktur.

Das Haus mit Garten liegt mitten im Herzen von Gelsenkirchen.

In der Leistungsbeschreibung sowie der Konzeption unserer Einrichtung finden Sie ausführliche Angaben zur Lage sowie zur Ausstattung unseres Hauses.

Wir informieren Sie dort auch über die Ziele unserer Arbeit und darüber, mit welchen Mitarbeitern wir unsere Aufgaben erfüllen.

All das kann ein persönliches Gespräch nicht ersetzen.
Hierzu laden wir Sie gerne ein!

Wenn Sie Interesse oder Fragen zu unserer Einrichtung haben,
sich ehrenamtlich engagieren möchten,
oder Sie Fragen zu einem Stellenangebot haben,
steht Ihnen die Wohnstättenleitung für ein Gespräch gerne zur Verfügung.

Sie können anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Die Tagesstruktur ist ein Ort der Begegnung. Unsere Angebote stimmen wir auf die Jahreszeit ab. Ein Ziel ist der gemeinsame Tagesablauf. Ein anderes Ziel ist es gemeinsam etwas zu machen. Wir wollen hier neue Freizeit-Möglichkeiten kennenlernen.

Die Tagesstruktur besuchen erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung. Es sind Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen. Zu uns kommen Menschen aus der Wohnstätte und dem Ambulant Unterstützten Wohnen. Es können auch Menschen zu uns kommen, die zu Hause wohnen.

Die Tagesstruktur ist an drei Tagen in der Woche geöffnet:

Montag 10 – 15 Uhr
Dienstag 10 – 15 Uhr
Mittwoch 10 – 15 Uhr.

Wir frühstücken morgens zusammen und unterhalten uns.
Am Montag gehen wir zusammen einkaufen.
Am Mittwoch kochen wir zusammen unser Mittagessen.
Am Freitag machen wir einen Ausflug.

Jeder hilft mit.

Wir schreiben jeden Tag auf, was wir gemacht haben.

Die Räume der Tagesstruktur befinden sich im Erdgeschoß.
Wir haben drei Räume.
In dem großen Raum kochen, essen und malen wir.

Der andere Raum ist zum Entspannen.
Wir haben ein Bad mit Dusche.
Dann haben wir noch einen gemütlichen Eingangsbereich.
Dort kann man sich gut hinsetzen.
Im Innenhof haben wir einen abgegrenzten Bereich.
Den können wir nutzen.
Dort haben wir Blumen gepflanzt.

In unseren Einrichtungen können Menschen mit einer Behinderung vorübergehend ein zu Hause finden, wenn:

  • Eltern/Angehörige in Urlaub fahren möchten,
  • Mutter, Vater oder Angehörige ins Krankenhaus, zur Kur müssen,
  • Notfallsituationen entstanden sind
  • oder andere (persönliche) Gründe dafür sprechen

Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.

Ihre Tochter / Ihr Sohn / Angehörige(r) wird von qualifizierten Mitarbeitern betreut. Sie / er kann an allen Freizeitprogrammen des Hauses mit den Bewohnern der jeweiligen Wohnstätte teilnehmen. Nachts ist entweder eine Nachtwache oder eine Nachtbereitschaft anwesend, so dass bei Bedarf Hilfestellung und Unterstützung gegeben werden kann. Die Kontrolle und Einnahme von Medikamenten und bei Bedarf das Hinzuziehen von Ärzten wird sichergestellt.

Finanzierung

Wenn Ihre Tochter / Ihr Sohn / Angehörige(r) Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erhält, haben Sie Anspruch auf sog. „Verhinderungspflege“ gem. § 39 des Pflegeversicherungsgesetzes.

Darüber hinausgehende Kosten sowie ein Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme können beim Sozialhilfeträger (LWL/LVR) oder dem Versorgungsamt geltend gemacht werden. Werden durch diese Träger die weiteren Kosten nicht übernommen, so haben Sie als Vertragspartner diese Kosten als Eigenanteil selber zu tragen.

Eine ausführliche Beratung findet in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme in der jeweiligen Einrichtung statt.

Kosten

Die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sind an die aktuellen Entgelte der Einrichtung gebunden.

Wichtig:
Ein Beginn der Maßnahme kann nur bei Vorliegen einer Kostenzusage durch die Pflegekasse und/oder des LWL/LVR sowie einem unterschriebenem Vertrag erfolgen.

Ablauf

Ihre Anfrage / Ihren Terminwunsch richten Sie direkt an die Wohnstätte. Sie erfahren, ob für den gewünschten Zeitraum eine Aufnahme möglich ist und können ggf. direkt einen persönlichen Termin zur Hausbegehung sowie für ein erstes Informationsgespräch vereinbaren. Wünschenswert ist auch ein gegenseitiges Kennen lernen Ihres Angehörigen / Betreuten / Sohnes bzw. Ihrer Tochter mit den Bewohnern.

Während der Maßnahme kann in der Regel weiterhin die jeweilige WfbM besucht werden. Eine Teilnahme an der Tagesstruktur der Einrichtung, falls vorhanden, ist ebenfalls möglich.

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel

Bitte sagen Sie uns, wenn Sie eine Idee oder eine Beschwerde haben. Wir möchten unser Angebot immer besser machen. Für Ihre Idee oder Beschwerde gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Es gibt einen Bogen für Ideen und Beschwerden. Diesen dürfen Sie ausfüllen und abgeben. Die Bögen liegen in der Wohnstätte aus.
  • Sie können mit einem Mitarbeiter oder der Leitung sprechen.
  • Oder Sie reden mit dem Bewohnerbeirat.
  • Möglich ist auch eine Mail an: vrbssrngnlh-whnvrbnd-whnn-nrwd
  • Sie können sich auch bei der zuständigen Heimaufsicht beschweren.

Wir können nicht versprechen, dass alle Ideen umgesetzt werden. Oder dass immer geändert werden kann, was Sie ärgert. Jede Idee oder Beschwerde wird aber bearbeitet.

Wenn Sie uns Ihren Namen nennen, bekommen Sie eine Antwort. Die Antwort kommt nach einer Woche.

Die Wohnstätte der Lebenshilfe Wohnverbund GmbH in Gelsenkirchen befindet sich im südöstlichen Stadtteil Bulmke-Hüllen, nahe Herne und Bochum. In zirka 10 Minuten Fußweg befinden sich mehrere Supermärkte, eine Sparkasse und eine Apotheke im Ärztehaus. Direkt gegenüber der Wohnstätte kann man in einem großen Kiosk für den schnellen Einkauf alles bekommen, was zum Leben nötig ist. Eine Bäckerei und ein Imbiss sind ebenfalls in direkter Nähe. Nur wenige Fußschritte entfernt gibt es zwei Bushaltestellen, die den Weg in die Innenstadt, zu den Bahnhöfen Gelsenkirchen und Herne, zum Musiktheater im Revier und zum Zoom Erlebnispark erleichtern. Auch mit dem Auto ist man schnell auf verschiedenen Autobahnen oder Bundesstraßen.

Besondere Freizeitmöglichkeiten bieten der Bulmker Park mit Minigolfanlage und Fußballplatz, sowie große, interessant gestaltete Spielplätze, die schnell zu Fuß erreichbar sind.

In der Wohnstätte leben neun erwachsene Männer und Frauen und sechzehn Kinder und Jugendliche mit geistigen und schwerstmehrfachen Behinderungen in drei Gruppen. Die Erwachsenen leben in Einzelzimmern, teilweise mit Balkon. In den beiden Kindergruppen gibt es Einzelzimmer und jeweils ein großes Doppelzimmer. Zudem befinden sich zwei Zimmer zum Kurzzeitwohnen im Haus. Eines in der Gruppe der Erwachsenen in der zweiten Etage und eins in der Kindergruppe in der ersten Etage. Den Kurzzeitgästen steht ein eigenes Bad zur Verfügung. Die anderen BewohnerInnen teilen sich ein Bad zu zweit. Jeder Gruppe steht ein Pflegebad mit Hubwanne zur Verfügung. Durch die allgemeine Barrierefreiheit können auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen in unserer Einrichtung leben. Die Bewohnerzimmer jeder Gruppe sind rechts und links vom Wohnbereich über einen separaten Flur zu erreichen. Alle Zimmer sind mit Telefon-und Antennenanschluss ausgestattet und können von den Bewohnern individuell gestaltet werden. Der Wohn- und Essbereich ist unterschiedlich und ganz individuell gestaltet. Eine modern eingerichtete Küche und ein Wirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner sind für alle leicht zugänglich.

Die Wohnstätte Gelsenkirchen verfügt über einen kleinen Garten mit Sandkasten, Nestschaukel und großer Terrasse, die allen BewohnerInnen ob groß oder klein zur Verfügung steht.

Entsprechend der pädagogischen Ausrichtung der Wohnstätte werden die Bewohner und Bewohnerinnen im Rahmen der individuellen Fähigkeiten an allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligt oder bei der selbstständigen Ausführung unterstützt. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:

  • Zimmerreinigung und Zimmerpflege
  • Wäschereinigung und Wäschepflege (keine chemische Reinigung)
  • regelmäßige Reinigung der öffentlichen Räume.

Stellvertretend werden selbstverständlich alle Aufgaben von den Mitarbeiter:innen übernommen, die von den Bewohner:innen nicht ausgeführt werden können. Bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten orientieren sich die Mitarbeiter:innen an den hygienischen Standards, die im Hygienerahmenplan der Einrichtung beschrieben sind

Die Kindergruppen werden von Freitag bis Sonntag von einer Köchin mit Hauptmahlzeiten versorgt. Sie erledigt auch die größeren Einkäufe für die weitere Verpflegung.

Frühstück und Abendessen werden von den Kindern und Jugendlichen mit Unterstützung der Mitarbeiter:innen selbst zubereitet.

Die Erwachsenen dagegen verpflegen sich selbst mit Unterstützung und Anleitung der Mitarbeiter:innen. Dazu gehört die Planung der Mahlzeiten so wie die Erledigung der entsprechenden Einkäufe und das Wirtschaften mit dem zugeteilten Haushaltsgeld. Auf diese Weise können besondere Wünsche oder spezielle Kostformen gut berücksichtigt werden. Die Hauptmahlzeiten beschränken sich überwiegend auf die Wochenenden, weil alle Bewohner entweder in den Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten, beziehungsweise die entsprechenden Schulen besuchen.

Jeder Gruppe steht ein Mitarbeiterteam zur Verfügung, welches sich in unterschiedlichen Dienstschichten professionell um alle Belange unserer BewohnerInnen kümmert.

Unterschiedliche Professionen arbeiten hier zusammen, um im Rahmen von interdisziplinärem Miteinander die höchstmögliche Qualität der Begleitung, Förderung und Unterstützung individuell anbieten zu können. Um einen reibungslosen Alltagsablauf in der Wohnstätte gewährleisten zu können, unterstützen Reinigungskräfte und ein Hausmeister die Arbeit der pädagogischen Mitarbeiter:innen.

Zudem bietet die Einrichtung Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit, ein Schul- oder Berufspraktikum oder auch ein Anerkennungsjahr für das Berufsbild des/r Heilerziehungspflegers/-pflegerin zu absolvieren

Jeder Bewohner:in wird darin unterstützt Freizeit individuell und nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Angebote in und außerhalb der Wohnstätte sollen dazu beitragen vielfältige Aktivitäten zu ermöglichen. Zum Teil fallen hier jedoch zusätzliche Kosten an, die von den Bewohnern und Bewohnerinnen getragen werden müssen.

Die Menschen, die in der Einrichtung leben wollen, werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in unterschiedliche Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eingestuft (Einstufung nach Metzler). Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurden für die unterschiedlichen Leistungstypen und deren jeweilige Hilfebedarfsgruppen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung Kostensätze vereinbart. Eine Beschreibung der unterschiedlichen Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen finden Sie in der Anlage. Es werden Menschen in der Wohnstätte aufgenommen, die einem der für die Einrichtung genehmigten Leistungstypen zugeordnet werden können.

Für einzelne Personen muss eine Aufnahme in eine der Wohngruppen leider ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Menschen, die

  • durch massives fremdaggressives oder autoaggressives Verhalten sich selbst, Mitbewohner:innen und Mitarbeiter:innen der Wohnstätte gefährden
  • eine ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen, da sie einen besonderen Pflegebedarf haben
  • einen besonderen pflegerischen und/oder medizinischen Bedarf haben, welcher durch das in der Einrichtung tätige Personal nicht gedeckt werden kann
  • eine im Vordergrund stehende psychische Erkrankung haben oder bei denen eine Suchterkrankung vorliegt
  • auf Grund einer Gefährdung durch Weglauftendenzen geschlossen untergebracht werden müssen.
 

Weitere Meldungen finden Sie im Bereich Aktuelles.

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Bild
Vicki Sindermann
Wohnstättenleitung
Fachbereich Wohnen 1
Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH
Chattenstraße 20a
45888 Gelsenkirchen
Bild
Torsten Prions
Fachbereichsleitung
Fachbereich Wohnen 1
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH
Berliner Straße 47
42275 Wuppertal

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